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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kauf und die Nutzung des Online-Programms Antolin wird über unsere AGB geregelt.
Zusätzlich gelten für das Online-Programm Antolin folgende Geschäftsbedingungen:
1.1 Antolin dient der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen und richtet sich als Werkzeug zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in erster Linie an Lehrkräfte. Andere Personen, die anderweitig mit ähnlichen pädagogischen Aufgaben betraut sind, wie zum Beispiel Bibliothekare/Bibliothekarinnen oder Leiter/innen von Nachhilfegruppen, können Antolin ebenfalls nutzen.
1.2 Zugang zu Antolin erhalten Angehörige des zugelassenen Nutzerkreises, entweder indem sie sich als Einzelperson bei Antolin anmelden (Klassenlizenz) oder indem ihre Schule (Schullizenz) oder der Schulträger (Schulträgerlizenz) einen Vertrag mit dem Anbieter über eine entsprechende Nutzung von Antolin abschließt.
1.3 Sofern der Kunde/die Kundin eine Klassenlizenz erwirbt, gelten für ihn/sie folgende Bedingungen: Lehrkräfte oder Personen, die mit pädagogischen Aufgaben betraut sind, erhalten eine Klassenlizenz für 54 Euro pro Jahr. Sie können in ihrem Lehrerzugang eine Klasse mit max. 40 Schülern/Schülerinnen anlegen.
1.4 Sofern der Kunde/die Kundin eine Schullizenz erwirbt, gelten für ihn/sie folgende Bedingungen: Schulen oder andere pädagogische Einrichtungen erhalten für ihre Lehrkräfte oder pädagogischen Mitarbeiter/innen eine Schullizenz für 237 Euro pro Jahr. Alle Lehrer/innen eines Schulhauses bzw. alle pädagogischen Mitarbeiter/innen einer Einrichtung können im Rahmen dieser Lizenz Antolin nutzen. (Schulen mit verschiedenen Schulhäusern benötigen für jedes Haus eine separate Lizenz.)
1.5 Sofern der Kunde/die Kundin eine Schulträgerlizenz erwirbt, gelten für ihn/sie folgende Bedingungen:
1.5.1 Alle Grundschulen eines Schulträgers müssen bei Antolin angemeldet sein; es können sich nur Schulträger mit mindestens zwei Grundschulen beteiligen. Der Schulträger erhält für jede Schule eine Schullizenz. Sie kostet pro Jahr und pro Schule 143 Euro. Der Schulträger kann über seine Grundschulen hinaus weiteren Schulen die Schulträgerlizenz zukommen lassen.
1.5.2 Sobald dem Anbieter alle Schuldaten vom Schulträger übermittelt wurden und die Lizenzgebühr seitens des Schulträgers eingegangen ist, werden diese Schulen vom Anbieter kontaktiert und, nach einem Abgleich gegebenenfalls schon vorhandener Antolin-Konten, im Rahmen der Schulträgerlizenz angemeldet.
Stand 2016
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